Es gilt ein Sollzinssatz für den S-Dispositionskredit von 10,46 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 10,46 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: „BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S122.B.A100.R03XX.R.A.A._Z._Z.A“ der Deutschen Bundesbank; Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Pfandbriefe mit jährl. Kuponzahlungen/ Restlaufzeit 3 Jahre/ gleitende Durchschnitte (0,31% vom 30.11.2022; gültig seit 01.01.2023). Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum Ende eines Kalendervierteljahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,50 Prozentpunkte verändert, sinkt oder steigt dieser um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01. des Folgemonats.
3 % Zinsvorteil beim Giromodell BospaKomplett, d.h. Sollzinssatz von 7,46 % p.a. statt 10,46 % p.a. für den S-Dispositionskredit.