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Für natürliche Personen

Zu den natürlichen Personen zählen Privat­personen sowie Gewerbe­treibende, Frei­berufler und eingetragene Einzel­kauf­leute. Melde­pflichtig sind die Konten von Kunden, die in einem Staat steuerlich ansässig sind, der am zwischen­staatlichen Steuer-Informations­austausch teil­nimmt – darüber hinaus US-Staats­angehörige und US-Steuer­pflichtige.

Die Abgabe einer Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist bei der Eröffnung neuer Konten verpflichtend. Kunden mit bestehenden Konten, deren steuerliche Ansässigkeit im Ausland mithilfe vor­liegender Informationen eindeutig ist, werden auto­matisch gemeldet.

Weitere Informationen zu den am zwischen­staatlichen Steuer-Informations­austausch teilnehmenden Staaten finden Sie auf den Seiten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung).

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